Grundsätzlich kann ein Löschantrag bei jeder negativen Bewertung gestellt werden. Je nach Art des Richtlinienverstoßes reklamiert unser Fachjurist den Inhalt direkt bei Google. Die drei häufigsten Antragsinhalte sind:
1.) Der Rezensenten beleidigt oder greift Mitarbeiter gezielt in der Bewertung an.
2.) Der Rezensent gibt unwahre Tatsachenbehauptungen an.
3.) Der Rezensent ist dem Unternehmen nicht bekannt und wird aufgefordert einen Nachweis der Zusammenarbeit zu erbringen.